Allgemeine Geschäftsbedingungen
von JH IT-Design OG
Stand 01.12.2021

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

1.1 Für den Geschäftsverkehr von „JH IT-Design OG“, Plabutscherstraße 63, 8051 Graz, (in Folge genannt: Auftragnehmer) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mein Vertragspartner wird nachfolgend Auftraggeber genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit dem Auftragnehmer, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Die gegenständlichen AGB sind ausschließlich auf Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar. 

1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. 

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit; diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Mündliche Vereinbarungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung vom Auftragnehmer Gültigkeit. 

1.4 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. 

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 

2. Angebot und Vertragsabschluss 

2.1 Angebote vom Auftragnehmer sind – sofern im Angebot nicht anders ausgeführt wird – unverbindlich. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber eine schriftliche Auftragsvereinbarung übermitteln. Der Vertrag kommt erst mit Einlangen der vom Auftraggeber firmenmäßig gegenzuzeichnenden Auftragsvereinbarung beim Auftragnehmer zu Stande. 

2.2 Auf der Internet-Website vom Auftragnehmer, in Katalogen oder Prospekten vom Auftragnehmer enthaltenen Angaben kommt nur dann Verbindlichkeit zu, wenn diese in der Auftragsvereinbarung für rechtsverbindlich erklärt werden. Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

3. Leistungsumfang 

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Auftragsvereinbarung (Angebot). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des Auftragnehmers. 

4. Preise und Bezahlung 

4.1 Es gelten die in der Auftragsvereinbarung enthaltenen Preise. Sofern dort nichts anderes angeführt ist, handelt es sich dabei um Nettopreise (ohne Umsatzsteuer). 

4.2 Der Auftragnehmer ist (aus sachlich gerechtfertigten Gründen) berechtigt, jene Preise allenfalls geänderten Bedingungen anzupassen. Dies insbesondere bei Erhöhung von Energie- oder Materialkosten oder bei Änderung der Internet-Betriebskosten. 

4.3 Unbeschadet des Preisanpassungsrechts gemäß Punkt 4.2 können jederzeit Preisänderungen bzw. Preisanpassungen durch den Auftragnehmer erfolgen, die jedoch dem Auftraggeber so rechtzeitig bekannt gegeben werden, dass er fristgerecht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen kann. 

4.4 Alle Zahlungen sind auf das vom Auftragnehmer benannte Konto zu leisten. Allfällige Kosten der Überweisung trägt der Auftraggeber. 

4.5 Die Zahlung gilt erst mit Gutbuchung auf dem vom Auftragnehmer angegebenen 

Konto und mit dem dort angegebenen Wert als erfolgt. 

4.6 Beinhaltet die Auftragsvereinbarung keine Zahlungsziele, so sind die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen binnen 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. 

4.7 Vom Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt beanstandete Rechnungen gelten als von diesem anerkannt. 

4.8 Im Falle des Zahlungsverzuges durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, 12 % Zinsen p. a. zu verrechnen und die von ihm allenfalls noch zu erbringenden weiteren Leistungen auszusetzen (zurückzubehalten). Das bedeutet die eingerichtete Homepage wie auch die E-mailadresse(n) werden deaktiviert (Die Homepage des Auftragsgebers ist nicht mehr erreichbar und E-mails können nicht mehr zugestellt und verschickt werden). 

Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. 

4.9 Der Auftragnehmer ist außerdem berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von 7 Tagen von der gänzlichen Vertragserfüllung zurückzutreten. 

4.10 Außerdem ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche sich aus dem Zahlungsverzug ergebenden Spesen und Kosten, insbesondere auch die Kosten der Einschaltung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwaltes und dergleichen, vom Auftraggeber zu verlangen. 4.11 Sollte die Zahlung nach erfolgter Abmahnung von 7 Tagen erfolgen, so wird eine einmalige Zahlung zur Reaktivierung der Homepage wie auch der E-mailadresse(n) in Höhe von 30 Euro netto verrechnet. 

4.12 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist, ausgenommen bei vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannten Forderungen des Auftraggebers, ausgeschlossen. 

4.13 Eine Freischaltung der Homepage wird erst dann gewährleistet, wenn die vorgeschriebene erste Zahlung (laut vom Auftraggeber unterfertigter Auftragsvereinbarung) beim Auftragnehmer eingetroffen ist. 

5. Vertragsdauer, Termine 

5.1 Die Vertragsdauer, Leistungs- und/oder Lieferungstermine (bzw. -fristen) richten sich nach der Auftragsvereinbarung (Vertrag). 

5.2 Das Vertragsverhältnis wird laut Leistungsbeschreibung der Auftragsvereinbarung (Vertrag) abgeschlossen. 

5.3 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. vom Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen. 

5.4 Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Auftragsnehmers aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Auftraggeber und der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

5.5 Befindet sich der Auftragnehmer in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Auftragnehmer schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

5.6 Das Recht des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten ist ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer Lieferungen/Leistungen deshalb noch nicht erbracht hat, weil gerechtfertigterweise vom Zurückbehaltungsrecht gemäß Punkt 4.8 Gebrauch gemacht wird oder wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht gemäß Punkt 10. nicht nachkommt. In diesem Falle verlängern sich – unbeschadet des Rücktrittsrechts vom Auftragnehmer – die Termine/Fristen entsprechend. 

6. Abnahme 

6.1 Der Auftragnehmer wird die Fertigstellung eines Projekts dem Auftraggeber bekannt geben. 6.2 Grundsätzlich erfolgt bei jedem ausgearbeiteten Projekt (z.B. Gestaltung von WEB-Seiten, Erzeugung von Programmen) eine schriftlich dokumentierte Abnahme durch den Auftraggeber. 

6.3 Kommt eine gemeinsame Abnahme trotz diesbezüglicher Bereitschaft vom Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe nicht zustande, so gilt das Projekt mit Ablauf jener Frist als übergeben bzw. abgenommen. 

6.4 Mit der gemeinsamen Abnahme erteilt der Auftraggeber seine Zustimmung zur Online-Schaltung, welche mangels gemeinsamer Abnahme erst nach Vorliegen einer schriftlichen diesbezüglichen Aufforderung durch den Auftraggeber erfolgt. 

6.5 Jedenfalls gelten vom Auftragnehmer ausgearbeitete Projekte mit der (dem Auftraggeber bekannt gegebenen) Online-Schaltung als abgenommen. 

7. Eigentumsrecht und Urheberrecht 

7.1 Alle Leistungen des Auftragnehmers, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale sowie die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Serverressourcen, Templates wie Designs im Eigentum des Auftragnehmers und können vom Auftragnehmer jederzeit – insbesondere aber bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. 

7.2 Die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellte(n) Domain(s) wie auch E-mailadresse(n) bleiben während der vertraglichen Laufzeit Eigentum des Auftragnehmers. 

7.3 Sollten „Dritte“ (Personen, öffentliche rechtliche Körperschaften oder Sonstige) Forderungen betreffend der im JH-Design befindlichen Domain(s)  aus welchen Gründen immer, geltend gemacht werden, so wird vereinbart, daß die betreffenden Domain(s)  unverzüglich an den Auftraggeber zu übertragen sind und dieser diese auch unverzüglich annimmt.

7.4 Die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Bilder/Fotos wie Texte bleiben unwiderrufliches Eigentum des Auftragnehmers. 

7.5 Nach Ende des Vertrages besteht die Möglichkeit für den Auftragnehmer eine Kostenlose Übernahme der Domain(s) wie auch der E-mailadresse(n) – dies jedoch ohne dazugehörige Serverressourcen, Templates wie Designs.) 

7.6 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen des Auftragnehmers, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. 

8. Schadenersatz 

8.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Auftragnehmers für Sach- oder Vermögensschäden des Auftraggebers ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. 8.2 Der Auftragnehmer haftet in keinem Falle bei vertrags- oder rechtswidriger Verwendung der gelieferten Ware, ebenso nicht bei missbräuchlichen oder rechtswidrigen Zu- oder Eingriffen Dritter. 

8.3 Eventuelle Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer sind mit der dreifachen Auftragssumme beschränkt. 

8.4 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers. 

9. Gewährleistung 

9.1 Der Auftraggeber hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls binnen 2 Wochen nach erfolgter Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer schriftlich und detailliert bekannt zugeben. Unterbleibt eine solche schriftliche Mängelliste, gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. 

9.2 Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung oder Austausch jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. 

9.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme gemäß Punkt 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen. 

9.4 Es obliegt dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Auftraggeber vorgegeben oder genehmigt wurden. 

9.5 Der Auftragnehmer bietet keine Gewähr dafür, dass die Lieferung/Leistung dem Geschmack des Auftraggebers entspricht. Aus Gründen der Gestaltung, des Gefallens und/oder Geschmacks bestehen daher keine wie immer gearteten Ansprüche (insbesondere nicht: Gewährleistung, Schadenersatz, Irrtumsanfechtung udgl.) seitens des Auftraggebers.

9.6 Den Auftragnehmer trifft keine wie immer geartete Haftung für Unterbrechungen der Internet-Dienstleistungen, welche nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen. 9.7 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, dass alle Auftragnehmer-Services ohne Unterbrechung zugänglich sind und dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können. 

9.8 Weiters kann auch keine Gewähr übernommen werden, dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. 

9.9 Der Auftragnehmer haftet nicht für Handlungen Dritter im Netzwerkbereich und übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die Dritte dem Auftraggeber im Zuge des Netzwerkbetriebes oder durch dessen Ausfall zufügen. 

9.10 Für Störungen, die im öffentlichen Fernmeldenetz zwischen Teilnehmer und dem jeweiligen Einwahlpunkt (POP/E-mails) des Auftraggebers auftreten und Störungen der Netzwerkdienste des jeweiligen Service-Providers übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Verantwortung. 

9.11 Außerdem übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Störungen und Ausfälle seitens aller Unternehmen und Institutionen, die einen weltweiten Netzwerkbetrieb ermöglichen und deren Netzwerk-Infrastruktur der Auftraggeber benutzt. 

9.12 Zur Gewährleistung eines einwandfreien Netzwerkbetriebes sind die betreffenden technischen Richtlinien (für Internetdienstleistungen die betreffenden RFC-Dokumente) einzuhalten. 

9.13 Bei technischen Störungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, kann die betroffene Zugangsberechtigung bis zur Behebung gesperrt werden. Für die von ihm verursachten Schäden haftet der Auftraggeber und hält er den Auftragnehmer im Fall seiner Inanspruchnahme schad- und klaglos. 

9.14 Den Auftragnehmer trifft keine Haftung, wenn der Zugang zu (oder der fehlerfreie Betrieb) der WEB-Seiten des Auftraggebers aufgrund von Firewall-Schaltungen bzw. -Einstellungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter nicht möglich ist. 

10. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers 

10.1 Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Der Auftragnehmer haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird der Auftragnehmer wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber den Auftragnehmer schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung. 10.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche gesetzliche Bestimmungen einzuhalten und keine wie immer gearteten, insbesondere strafrechtlich verbotenen oder zivilrechtlich unzulässigen Inhalte zu verbreiten, mitzuteilen, bekannt zu machen oder in sonstiger wie immer gearteter Form aufzunehmen und es verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer diesbezüglich völlig schad- und klaglos zu halten. Stellt der Auftraggeber im Rahmen des übernommenen Vertragsverhältnisses dem Auftragnehmer Material welcher Art auch immer (insbesondere auch Software, Entwürfe, Grafiken, Photos, Musik, Filme, udgl.) zur Verfügung, so ist der Auftragnehmer nicht zur Überprüfung der rechtlichen, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Verwendung jener Materialien verpflichtet. 

10.3 Insbesondere ist der Auftragnehmer diesbezüglich hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter (insbesondere solcher aus dem Rechtsgrund des Urheberrechts bzw. sämtlicher sonstiger gewerblicher Schutzrechte) schad- und klaglos zu halten. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer die uneingeschränkte Werknutzungsbewilligung an den vom Auftraggeber im Zuge des Projektes zur Verfügung gestellten Materialien ein. 

10.4 Im Falle des Verstoßes des Auftraggebers gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und sämtliche weiteren Dienste für den Auftraggeber einzustellen sowie den Ersatz des entstandenen Schadens zu fordern. 

10.5 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Erfüllung des Vertrages durch den Auftragnehmer seiner Mitwirkung bedürfen kann. Dies betrifft insbesondere die zur Verfügungstellung der erforderlichen (Test-)Daten und sonstigen Texte, Bilder, Informationen, Zeichen und Muster sowie die Mitwirkung an Probebetrieben. Kommt der Auftraggeber einer diesbezüglichen schriftlichen Aufforderung zur Mitwirkung durch den Auftragnehmer nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen. 

10.6 Die bisher erbrachten Leistungen sind in Rechnung zu stellen und sofort zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber erwirbt keinerlei Nutzungsbewilligung/-berechtigung an den bisher erbrachten Leistungen. 

11. Storno 

11.1 Eine vorzeitige Auflösung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit in der Auftragsvereinbarung (Vertrag) ist ausgeschlossen. 

11.2 Stornierungen seitens des Auftraggebers von Zusatzprodukten sind ebenfalls ausgeschlossen. 

12. Vorzeitige Auflösung durch den Auftragsnehmer

12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Anführung von Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen oder die Web-Site offline zu schalten, insbesondere jedoch bei Vorliegen gesetzlicher oder solcher Auflösungsgründe, die in diesen allgemeinen Bedingungen nicht angeführt sind, insbesondere dann, a) wenn der Auftraggeber mit nur einer fälligen Zahlung trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist oder der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung der Auftragsvereinbarung einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, 

b) über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren mangels Kostendeckung nicht eröffnet wird, 

c) mehrere Exekutionen gegen den Auftraggeber anhängig sind oder der Auftraggeber seine Zahlungen eingestellt hat, 

d) der Auftraggeber sein Unternehmen auflöst, veräußert, verpachtet oder in Liquidation tritt oder stirbt oder sonst handlungsunfähig wird, 

e) der Auftraggeber bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis den Auftragnehmer vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätten oder 

f) die Erbringung der vertraglichen Leistungen aufgrund von Umständen, die außerhalb der Macht vom Auftragnehmer liegen, unmöglich bzw. unzumutbar wird. 

g) zu Punkt 12.1: Kosten für verspätete Zahlungen: Offlineschaltung: € 25,00 exkl. MwSt.    Wiedereinschaltung: € 25,00 exkl. MwSt.

13. Vertragskündigung durch den Auftraggebe

13.1 Das Vertragsverhältnis wird laut Leistungsbeschreibung der Auftragsvereinbarung (Vertrag) abgeschlossen. 

13.2 Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages innerhalb der vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.

13.3 Das Vertragsverhältnis wird um weitere 12 Monate verlängert, sofern nicht 4 Wochen vor Vertragsende eine schriftliche Kündigung durch den Auftraggeber oder Auftragsnehmer erfolgt!

14. Suchmaschinen 

14.1 Die Eintragung in Suchmaschinen wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten und in Abhängigkeit von der jeweiligen Suchmaschine durchgeführt. 

14.2 Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass der Betreiber der Suchmaschine für den Inhalt verantwortlich ist und der Auftragnehmer nur die Eintragung nach den jeweiligen Vorgaben durchführt. 

14.3 Der Auftragnehmer nimmt daher ausschließlich die Eintragung vor und leistet keine Gewähr dafür, dass der Auftraggeber mit der Suchmaschine auch gefunden wird. 

14.4 Durch die Auftragserteilung nimmt der Auftraggeber die Bedingungen des jeweiligen Suchmaschinenbetreibers zur Kenntnis und erklärt diese zu akzeptieren und einzuhalten. 

14.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer hinsichtlich aller sich im Zusammenhang mit der Eintragung in Suchmaschinen ergebender Forderungen schad- und klaglos zu halten. 

15. Zahlungsverkehr 

15.1 Beinhaltet ein vom Auftragnehmer erarbeitetes Projekt die Abwicklung eines Zahlungsverkehrs (insbesondere e-commerce), so wird der Auftragnehmer die diesbezüglichen technischen Vorgaben dem Stand der Technik entsprechend einrichten. 

15.2 Eine darüber hinausgehende Gewähr kann nicht gegeben werden. Insbesondere entfällt jedwede Haftung bei rechtswidrigen Handlungen Dritter. 

15.3 Auch diesbezüglich kommen der Auftragnehmer und der Auftraggeber überein, dass Fehler der Software nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. 

15.4 Die Gewährleistung ist daher auf die Herstellung einer dem Stand der Technik entsprechenden Software beschränkt. Schadenersatz wird – Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausgenommen – ausgeschlossen. 

16. Datensicherheit, Datenschutz 

16.1 Der Auftragnehmer ist zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung auf die zur Verfügung gestellten Daten des Auftraggebers angewiesen. 

16.2 Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Auftraggebers Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Auftraggebers sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form) an den Auftraggeber, sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. 

Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. 

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten Kontaktdaten widerrufen werden. 

16.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen (die Firma) des Auftraggebers, sowie vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellte Grafiken und Screenshots von Web-Applikationen in der Referenzliste auf der Homepage des Auftragnehmers anzugeben, ohne dass hieraus seitens des Auftraggebers irgendwelche Ansprüche (aus welchem Rechtsgrund auch immer) geltend gemacht werden können. Diese Berechtigung gilt bis zum jederzeit vom Auftraggeber erklärbaren schriftlichen Widerspruch. 

17. Anzuwendendes Recht 

17.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftragnehmer unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

18.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

18.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. 

18-3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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